Einheitssteuer (cedolare secca)

15.10.2025

Mit dem Art. 3 des Gesetzesdekretes Nr. 23 vom Jahr 2011 wurde eine Einheitsbesteuerung, die sog. „cedolare secca“ eingeführt. Bei dieser Art der Besteuerung wird Vermietern, die als Privatpersonen Wohneinheiten und deren Zubehör (z.B. Garagen) vermieten, die Möglichkeit eingeräumt die Mieteinnahmen einer Ersatzbesteuerung von 21% zu unterwerfen und unterliegen somit nicht mehr der progressiven Besteuerung.

Da diese Art der Besteuerung vorwiegend Steuerzahlern mit hohen Einkommen zu Gute kommt, muss der Vermieter während der Option für die Einheitssteuer auf die jährliche Anpassung des Mietzinses laut ASTAT oder ISTAT verzichten.

News & Rundschreiben
12.02.2026
ASPI Beitrag bei Entlassung
Die Höhe des an das Sozialversicherungsinstitut NISF zu zahlenden Beitrages bei Entlassung eines ...
weiterlesen
12.02.2026
Arbeitnehmer mit Einkommen > 122.295 € - Beitragsbegrenzung richtig nutzen
Bei Mitarbeitern mit einem Jahresbruttoeinkommen über 122.295 € kann die sozialversicherungsrechtliche ...
weiterlesen
12.02.2026
Ersatzbesteuerung kollektivvertragliche Lohnerhöhungen und Aufschläge
Für das Jahr 2026 kann auf bestimmte Bezüge (siehe anbei) eine Ersatzbesteuerung angewandt werden. Die ...
weiterlesen
05.02.2026
Lohnerhöhungen, ACI, Meldung Sicherheitssprecher beim Unfallamt
Lohnerhöhungen Ab Januar ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Friseur und ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol