Formblatt F23 (ital.: Modello F23)

23.08.2018

Der Einzahlungsvordruck F23 dient hauptsächlich für die Bezahlung von folgenden Steuern, Gebühren oder Strafen:

  • Öffentliche oder private Urkunden

  • Registrierung von Gerichtsurkunden

  • Beträge an die Gebiets-, Domäne- und Zollagentur

Im Unterschied zum Einzahlungsvordruck F24 kann der einzuzahlende Betrag vom Einzahlungsvordruck F23 nicht mit anderen Steuerguthaben verrechnet werden. Zudem kann der Einzahlungsvordruck F23 nicht online versendet werden.

News & Rundschreiben
10.03.2026
Ersatzbesteuerung Lohnerhöhungen und Aufschläge - Klarstellung
Ende Februar hat die Agentur der Einnahmen einige wichtige Klarstellungen und Änderungen in Bezug auf die ...
weiterlesen
10.03.2026
Begünstigung unter 35 – erneute Verlängerung
Mit dem „Decreto Milleproroghe“ wurde die Begünstigung für unbefristete Neueinstellungen von Arbeitnehmern ...
weiterlesen
10.03.2026
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
weiterlesen
10.03.2026
Lohnerhöhungen
Ab März ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Metallhandwerk Kategorie 1 2 2b 3 4 5 6 ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol