Gründung Betriebsstätte / Zweigniederlassung in Italien

Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Maßnahmen für die Gründung einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung/Zweigstelle in Italien.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Inhaltsverzeichnis
+ Alles einblenden
- Alles ausblenden

Firmengründung Italien: Zweigniederlassung vs. Tochtergesellschaft (eigenständige GmbH)

Besteht eine fiskalische Betriebsstätte, so kann diese als Zweigniederlassung des ausländischen Stammhauses angemeldet werden oder es kann eine eigenständige Gesellschaft gegründet werden. In mehr als 95 % der Fälle wird die Abwicklung über eine Tochtergesellschaft bevorzugt, da:

  • Eine klarere Abgrenzung zwischen Mutter und Tochter möglich ist
  • Ein besserer Marktauftritt über eine eigenständige italienische GmbH möglich ist
  • Rechtssicherheit gegenüber dem Fiskus besteht

Grundsätzlich gilt, dass in beiden Fällen die Verrechnung bzw. Zuweisung nach dem Fremdvergleichsgrundsatz erfolgen muss, d.h. untereinander muss zu Marktpreisen abgerechnet werden, damit es zu keiner Gewinnverschiebung kommt.

Die buchhalterischen Verpflichtungen und die steuerliche Berücksichtigung sind sowohl bei der Zweigniederlassung als auch bei den Tochtergesellschaften in Italien gleich. Ein beachtlicher Aufwand ergibt sich jedoch daraus, dass die Zweigniederlassung im Vergleich zur Tochtergesellschaft zusätzlich verpflichtet ist, die Buchführung parallel zum Stammhaus zu führen.

Aus oben genannten Gründen überwiegen objektiv die Vorteile der eigenständigen Gesellschaft. Einziger wesentlicher Unterschied bzw. Nachteil bei der Gründung einer eigenständigen Gesell-schaft sind die höheren einmaligen Gründungsaufwendungen. Sehen Sie hierzu auch unser Gutachten bzgl. Gründung Gesellschaft in Italien.

+ Alles einblenden
- Alles ausblenden
hermann-andrae-graber
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kanzleileitung, Gründungsberatung
Wir beraten und begleiten Sie bei der Gründung einer Betriebsstätte (oder GmbH) in Italien.
REFERENZEN ZU DIESER DIENSTLEISTUNG
werth-messtechnik
News & Rundschreiben
14.04.2025
Eigenerklärung Fringe Benefit
Wie bereits in unserem Rundschreiben vom Januar mitgeteilt, wurden für das Jahr 2025 die steuerfreien Grenzen ...
weiterlesen
14.04.2025
Ratenzahlung Unfallamt
Jene Unternehmen, welche in Bezug auf die Beiträge an das Unfallamt/Inail für die Ratenzahlung optiert haben, ...
weiterlesen
14.04.2025
Handel und Dienstleistungen – Erhöhung Beiträge Sanitätsfonds
Ab April erhöhen sich die Beiträge an die Sanitätsfonds (Fondo Est bzw. Mutual Help) für Unternehmen, die den ...
weiterlesen
13.03.2025
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen