Gründung Betriebsstätte / Zweigniederlassung in Italien

Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Maßnahmen für die Gründung einer Betriebsstätte oder Zweigniederlassung/Zweigstelle in Italien.

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Inhaltsverzeichnis
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Erstellung und Umwandlung von Arbeitsverträgen

Wir kümmern uns um die Erstellung, Umwandlung und Verlängerung der Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter samt nötiger elektronischer Meldungen bei den entsprechenden Ämtern. Selbstverständlich können alle Verträge und Vereinbarungen je nach Bedarf in deutscher- oder italienischer Sprache oder aber auch zweisprachig abgefasst- und, auf Wunsch, auch den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens angepasst werden.
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Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kanzleileitung, Gründungsberatung
Wir beraten und begleiten Sie bei der Gründung einer Betriebsstätte (oder GmbH) in Italien.
REFERENZEN ZU DIESER DIENSTLEISTUNG
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News & Rundschreiben
14.04.2025
Eigenerklärung Fringe Benefit
Wie bereits in unserem Rundschreiben vom Januar mitgeteilt, wurden für das Jahr 2025 die steuerfreien Grenzen ...
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14.04.2025
Ratenzahlung Unfallamt
Jene Unternehmen, welche in Bezug auf die Beiträge an das Unfallamt/Inail für die Ratenzahlung optiert haben, ...
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14.04.2025
Handel und Dienstleistungen – Erhöhung Beiträge Sanitätsfonds
Ab April erhöhen sich die Beiträge an die Sanitätsfonds (Fondo Est bzw. Mutual Help) für Unternehmen, die den ...
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13.03.2025
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
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