Anmeldung Arbeitnehmer & Arbeitgeber in Italien

Beratung vom Arbeitsvertrag nach italienischem Recht über die Lohnnebenkosten bis hin zur Lohnabrechnung!

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Inhaltsverzeichnis
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Schenkungsverträge

Um eine unentgeltliche Übergabe von Liegenschaften, einer Beteiligung an Gesellschaften oder anderer Güter reibungslos zu gewährleisten, erstellen wir für Sie den Schenkungsvertrages und beraten Sie über die steuerlichen Auswirkungen. Damit eine Schenkung rechtskräftig wird, muss diese vor Notar unterzeichnet werden. Dabei stehen wir Ihnen zur Seite, organisieren zusammen mit Ihnen den Notartermin und erledigen die nachträglich nötigen Meldungen bei den verschiedenen Ämtern.
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Gut zu wissen...
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Unfallamt Inail (ital.: Istituto nazionale per assicurazione contro gli infortuni sul lavoro)

Das Unfallamt (ital. INAIL - Istituto nazionale per l'assicurazione contro gli infortuni sul lavoro) ist das 1933 gegründete nationale Versicherungsinstitut gegen Arbeitsunfälle. Jeder, der in einem Unternehmen dauerhaft oder vorübergehend eine risikoreiche arbeitnehmerähnliche Tätigkeit ausübt, muss versichert werden. Ebenso Handwerker, Lehrlinge, sowie Familienmitglieder, die im Betrieb öfter als 10-mal pro Jahr oder 2-mal pro Monat mitarbeiten.

Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind hingegen Freiberufler und Inhaber von Einzelunternehmen (außer Handwerker). Die Versicherungsprämie wird einmal jährlich anhand der entstandenen Lohnsummen des Vorjahres berechnet, elektronisch an das INAIL übermittelt und mittels Vordruck F24 mit Fälligkeit 16. Februar einbezahlt (siehe Punkt Prämienberechnung Unfallamt). Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach dem Risiko, dem man bei Ausübung seiner Arbeit ausgesetzt ist und geht voll zu Lasten des Unternehmens. So muss zum Beispiel ein Bauarbeiter höher versichert werden, als ein Büroangestellter. Ab dem Jahr 2022 sind auch gelegentliche freiberufliche Mitarbeiter, welche als Künstler bzw. Musiker tätig sind, versicherungspflichtig. 

Bei Erfüllung von bestimmten Richtlinien oder Erfordernissen in Bezug auf die Arbeitssicherheit kann der Prämiensatz auch vermindert werden. Dies gilt auch, wenn mehrere Jahre keine Unfälle gemeldet werden. Im Umkehrweg steigt der Prämiensatz, sobald Unfälle gemeldet werden.
Die einbezahlten Versicherungsprämien werden durch das INAIL verwaltet und zur Zahlung von Ausfallzeiten aufgrund eines Arbeitsunfalles bzw. von Berufskrankheiten und zur Zahlung von bleibender Invalidität durch Arbeitsunfälle verwendet.

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hermann-andrae-graber
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kanzleileitung, Gründungsberatung
Anstellung von italienischen Mitarbeitern und Registrierung als Arbeitgeber ohne Gründung einer GmbH bzw. Betriebsstätte in Italien.
EINIGE REFERENZEN FÜR DIE REGISTRIERUNG ALS ARBEITGEBER IN ITALIEN
egp-bartalis-gmbh
News & Rundschreiben
17.06.2025
Begünstigung unter 35 – nun anwendbar
Mit Dekret 60/2024 (dem sogenannten Dekret „Zusammenhalt“) wurde die Begünstigung für Anstellungen von ...
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17.06.2025
14. Monatslohn
Mitte Juni wurden für die vorgesehenen Kollektivverträge der 14. Monatslohn berechnet und zugeschickt. ...
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17.06.2025
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Ab Juni ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Tourismus : Lohnerhöhung von 33 € ...
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17.06.2025
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 2. Halbjahr 2025
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2025 für den Bereich Lohnabrechnung:   Datum Beschreibung ...
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