Begünstigung Nichtanwendung Lohnausgleich • 2021

17.11.2021

Wie im Rundschreiben vom 08. Juni mitgeteilt, wurde mit dem Unterstützungsdekret 2 (Dekret „Sostegni bis“) eine Beitragsbegünstigung für Unternehmen im Sektor Handel und Tourismus beschlossen, falls diese Unternehmen bis Ende des Jahres 2021 auf Entlassungen verzichten.

Jetzt, am 11. November, wurden die operativen Anleitungen des NISF zum Einreichen der elektronischen Ansuchen veröffentlicht. Wir haben demzufolge die Anträge für Sie bereits eingereicht und informieren die betroffenen Unternehmen über die Höhe der Begünstigung.

Sollte die Begünstigung genehmigt werden (es stehen nur begrenzte Mittel zur Verfügung), so muss der Betrag noch mit F24 vom 16.12.2021 verrechnet werden, wobei hier wiederum auf die Veröffentlichung der Kodexe durch das NISF gewartet werden muss.

Anbei eine Zusammenfassung der wichtigsten Eckdaten dieser Beitragsreduzierung:


Höhe der Begünstigung

100 % der NISF-Beiträge zu Lasten des Unternehmens in der Höhe des Doppelten des genossenen Lohnausgleiches in den Monaten Januar, Februar und März 2021.

Voraus-setzungen

·      Bis 31.12.2021 dürfen keine Entlassungen vorgenommen werden.

·      Das Unternehmen muss in einem der vom NISF mitgeteilten ATECO Kodexe eingestuft sein (Sektor Tourismus oder Handel).

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