Lohnausgleich – Dokumentation und Kontrollen • 2021

20.09.2021

Die Anträge um ordentliche Lohnausgleiche (z.B. witterungsbedingter Lohnausgleich bzw. Lohnausgleich wegen Ende Baustelle) werden zukünftig von Seiten des Nisf genauer und strenger kontrolliert. Im beizulegenden technischen Bericht müssen die Gegebenheiten, die zum Lohnausgleich geführt haben, nun viel detaillierter beschrieben werden.

Die letzten Jahre wurden die Berichte nicht sonderlich kontrolliert und somit haben kurze allgemeine Erklärungen ausgereicht um den Lohnausgleich zu genehmigen. In den meisten Fällen hat deshalb auch der jeweilige persönliche Betreuer diese Berichte ausgefüllt.

Nun ist das nicht mehr der Fall! Der technische Bericht muss vom Unternehmen selbst ausgefüllt werden, da dieser detailliertere Beschreibungen und Dokumente (z.B. Angebote, die beweisen, dass man versucht hat, neue Aufträge zu erhalten oder Fotos die die schlechte Witterung beweisen) beinhalten muss.

Fazit: Die Lohnausgleiche können weiterhin beantragt werden, allerdings muss eine ausführliche Dokumentation beigelegt werden, ansonsten werden die Anträge abgelehnt und der Arbeitgeber muss die Kosten für die Zeit des Lohnausgleiches selbst übernehmen.

Details zum Lohnausgleich im Bauwesen finden sie unter dem Punkt „Häufig gestellte Fragen“ auf der dritten Seite dieses Rundschreibens.

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