Ratenzahlung INAIL, Lehrlinge, Disziplinarmaßnahmen • 2021

17.08.2021

Für jene Betriebe, welche für die Zahlung der Beiträge an das Unfallamt die Ratenzahlung in Anspruch nehmen, ist bis 20. August die dritte Rate mittels F24 fällig. Wir erledigen dies für Sie.


Einzahlung F24 – Kontodeckung beachten!!

Das Kontokorrent für die Abbuchung der monatlichen Steuer- und Beitragszahlungen F24 muss am Vortag der Fälligkeit (15. des Monats) gedeckt sein.

Ist dies nicht der Fall, kann für eine termingerechte Abbuchung von Seiten der Bank nicht garantiert werden. Dies führt wiederum dazu, dass das F24 berichtigt und samt Strafen und Zinsen nachbezahlt werden muss.


Gesellenprüfung Lehrlinge

Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung (auch als Gesellenprüfung bekannt) bestanden haben, müssen beim Arbeitsamt umgestuft werden.

Nachdem für die entsprechende Meldung nur eine Frist von 5 Tagen vorgesehen ist, ersuchen wir Sie, uns umgehend darüber zu informieren, damit Strafen (ca. 110 € pro verspäteter Meldung) vermieden werden können.


Disziplinarmaßnahmen

Um Disziplinarmaßnahmen gegenüber Arbeitnehmern einzuleiten, sieht das Arbeitnehmerstatut vor, dass diese dem Arbeitnehmer zur Kenntnis gebracht werden müssen. Dies hat durch den Aushang auf der betrieblichen Anschlagetafel zu erfolgen.

Genauere Informationen finden dazu Sie auf der nächsten Seite - „Häufig gestellte Fragen zum Thema Disziplinarmaßnahmen“.


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