Ausstehende Begünstigungen • 2021

18.05.2021

Weiterhin fehlen bisher für einige der bereits in diversen Dekreten beschlossenen Begünstigungen die operativen Anleitungen bzw. die Genehmigungen der europäischen Kommission.

Folglich können unter anderem diese bereits beschlossenen Begünstigungen bisher noch nicht angewandt werden:

  • Begünstigung für die Nichtanwendung des Lohnausgleiches (lt. Haushaltsgesetz 2021): Details siehe Rundschreiben vom 11.01.2021.
  • Begünstigung für die Anmeldung von Personen unter 35 Jahren ab dem Jahr 2021: Details siehe Rundschreiben vom 11.01.2021.

Sobald die ausstehenden Genehmigungen bzw. Anleitungen veröffentlicht werden, werden die betroffenen Unternehmen von uns informiert.

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