Begünstigung Nichtanwendung Lohnausgleich – Dekret Ristori • 2021

18.05.2021

Mit dem Dekret „Ristori“ wurde bereits letztes Jahr (Oktober 2020) eine Begünstigung für Unternehmen vorgesehen, welche zwischen 16.11.2020 und 31.01.2021 keinen Lohnausgleich beantragen. Die genauen Details dieser Begünstigung können Sie unserem Rundschreiben vom 03.11.2020 entnehmen.

Jetzt, also mit 7 Monaten Verspätung, wurden die operativen Anleitungen des Nisf veröffentlicht.

Wir haben die Bedingungen geprüft und die elektronischen Anträge bereits eingereicht. Die betroffenen Unternehmen wurden über die Höhe des zustehenden Guthabens bereits informiert.

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