Befristete Verträge • 2021

10.03.2021

Mit dem Haushaltsgesetz 2021 wurde die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung von befristeten Verträgen ausgeweitet.

Verträge können somit ohne Angabe eines Grundes für weitere 12 Monate verlängert werden, sofern die Verlängerung innerhalb 31. März 2021 unterzeichnet und gemeldet wird.

Sollten Sie befristete Verträge verlängern wollen, wenden Sie sich bitte zeitnah an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnbuchhaltung.

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