Zusendung der einheitlichen Bescheinigung CU2021 für 2020

10.03.2021

Aufgrund der Corona-Pandemie sowie der unsicheren politischen Lage steht auch heuer ein Aufschub der Fälligkeit für die Versendung der CU an die Einnahmenagentur sowie für die Aushändigung an die Mitarbeiter vom 16.03.2021 auf den 30.04.2021 im Raum.

Nachdem die definitive Bestätigung dieses Aufschubes jedoch unsicher ist und erfahrungsgemäß sehr kurzfristig vor der Fälligkeit beschlossen wird, haben wir die CU bereits an die Einnahmenagentur versendet.

Die Zusendung der Vordrucke für die Arbeitnehmer an Sie erfolgt innerhalb 15.03.2021. Sollten Sie aufgrund technischer Probleme (Spam, Dateigröße, Postfach voll, usw.) bis dahin die Datei nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung.

Aufgrund des angesprochenen voraussichtlichen Aufschubs, ist davon auszugehen, dass zumindest die Aushändigung an die Arbeitnehmer auf den 30.04.2021 verlängert wird.

Für die Vorgehensweise bzgl. Aushändigung an die Arbeitnehmer sowie bzgl. Archivierung der Vordrucke, beachten Sie bitte den Abschnitt „häufig gestellte Fragen“ auf der 3. Seite dieses Dokumentes.

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