Beiträge Enasarco für Handelsvertreter 2021
Für Handelsvertreter sind die Beitragssätze für das Jahr 2021
unverändert geblieben. In der folgenden Tabelle sind die gültigen Beitragssätze ausgewiesen:
| Beitragssatz 2021 | zu Lasten Vertreter | zu Lasten Auftraggeber |
Einzelunternehmen und Personengesellschaften | 17,00 % | 8,50 % | 8,50 % |
Kapitalgesellschaften (nach Höhe der jährlichen Provisionen) |
bis zu 13 Mio. € | 4 % | 1 % | 3 % |
von 13 Mio. € bis 20 Mio. € | 2 % | 0,5 % | 1,5 % |
von 20 Mio. € bis 26 Mio. € | 1 % | 0,25 % | 0,75 % |
über 26 Mio. € | 0,5 % | 0,2 % | 0,3 % |
Für die Entrichtung der Enasarco-Beiträge gibt es
Mindest- und Höchstbeiträge, die davon abhängen, ob es sich um einen Handelsvertreter mit einem einzigen (monomandatario) oder mit mehreren Auftraggebern (plurimandatario) handelt.
Für das Jahr 2021 sind diese
Mindest- und Höchstbeiträge noch nicht festgelegt, dies geschieht in den nächsten Wochen.
Für Handelsvertreter, die ihre Tätigkeiten in
Form von Kapitalgesellschaften ausüben, sind
keine Mindest- und Höchstbeiträge vorgesehen.