Fringe Benefit Dienstwagen - Sonderregelung • 2021

21.01.2021

Wird Arbeitnehmern nach dem 01.07.2020 ein Dienstwagen zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt, der vor dem 01.07.2020 zugelassen (immatrikuliert) wurde, kann für die Berechnung des geldwerten Vorteils (fringe benefit) nicht mehr der Betrag des ACI verwendet werden. In diesem Fall ist es notwendig, die Beträge jeden Monat individuell zu berechnen, wofür eine detaillierte Dokumentation Ihrerseits notwendig ist.

Da diese Methode aufgrund des hohen Aufwands und der Komplexität in der Praxis schwer umsetzbar ist, wenden wir weiterhin die ursprüngliche Berechnungsmethode an.

Falls Sie für Ihre betroffenen Arbeitnehmer trotzdem die Sonderregelung anwenden möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnbuchhaltung.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol