Dekret „Ristori quater“ – Neuerungen Lohnabrechnung • 2020

21.12.2020

Lohnausgleich für Arbeitnehmer, welche zum 09.11.2020 beschäftigt sind:
Für Unternehmen stehen ab Mitte Juli in Summe 24 Wochen Lohnausgleich zur Verfügung (18 Wochen lt. Augustdekret und 6 Wochen lt. Dekret Ristori). Durch einen Fehler in der Formulierung des Gesetzestextes konnten allerdings nur jene Arbeitnehmer vom Lohnausgleich Gebrauch machen, die zum 13.07.2020 beschäftigt waren.

Dieser Fehler wurde nun im Dekret Ristori quater behoben: Der Lohnausgleich kann aktuell von allen Arbeitnehmern, welche zum 09.11.2020 beschäftigt waren, beansprucht werden.

Aufschub Zahlung F24:
Mit Dekret Ristori quater wurde ein Zahlungsaufschub für die F24 mit Fälligkeit 16.12.2020 beschlossen. In unserem Rundschreiben vom 04.11.2020 haben wir diesbezüglich bereits informiert.

Saisonsarbeiter Bonus 1.000 €:
Für Saisonarbeiter im Tourismus werden mit Dekret Ristori quater ein weiteres Mal 1.000 € zur Unterstützung des Einkommens gewährt. Es handelt sich inzwischen um die fünfte Auszahlung seit März 2020.

Da sowohl die Beantragung, als auch die Auszahlung der Beträge über das NISF und somit nicht über den Lohnstreifen erfolgen, müssen eventuelle Details bzw. Unklarheiten bei den Gewerkschaften oder beim Nisf selbst geklärt bzw. die Anträge selbst eingereicht werden. Der Antrag kann über die persönliche NISF-Seite, gleich wie jener der 600 €, gestellt werden.

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