Steuergutschrift auf Kommissionen auf elektronische Zahlungen • 2020

14.12.2020

Immer häufiger werden von der Regierung Maßnahmen getroffen, um das Bargeld schrittweise abzuschaffen. Mit dem Gesetzesdekret 124/2019 wurde eine Steuergutschrift in Höhe von 30 Prozent der bezahlten Kommissionen auf elektronische Zahlungen eingeführt.

In Anspruch nehmen können diese Unternehmen und Freiberufler mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 400.000 Euro. Die Gutschrift berechnet sich jedoch nur auf Kommissionen in Bezug auf Zahlungen von Endverbrauchern.

Treffen die genannten Voraussetzungen auf Sie zu, leiten Sie uns die dafür vorgesehenen Bestätigungen der Banken bzw. der Kreditinstitute für das Bezugsjahr 2020 weiter.

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