Steuer auf Abfertigungsaufwertung • 2020

24.11.2020

Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in Form einer Vorauszahlung innerhalb 16. Dezember erfolgen. Die Saldozahlung erfolgt innerhalb 16. Februar 2021.

Die Aufwertung der Abfertigung sowie deren Steuerberechnung wird von uns vorgenommen und im Einzahlungsvordruck F24 berücksichtigt.

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