Befristete Verträge – zusätzliche Verlängerungen • 2020

24.11.2020

Im Zuge der Covid-Verordnungen wurde beschlossen, dass befristete Verträge derzeit, ausnahmsweise, auch ohne Grund um weitere 12 Monate verlängert werden können.

Anbei die Eckdaten der Bestimmung:

  • Die Verlängerung muss innerhalb 31.12.2020 erfolgen.
    Lt. Entwurf des Haushaltsgesetzes 2021 soll die Möglichkeit der Vertragsverlängerungen bis 31.03.2021 ausgeweitet werden. Es ist somit momentan ausreichend, nur über die befristeten Verträge des Jahres 2020 eine Entscheidung zu treffen.
  • Die Verlängerung ohne Angabe von Gründen kann nur einmalig und für maximal 12 Monate gemacht werden.
  • Die Gesamtdauer des befristeten Vertrages darf 24 Monate nicht überschreiten.
    Beispiel: Ein Arbeitnehmer wurde mittels befristetem Vertrag vom 01.05.2020 bis zum 30.11.2020 angemeldet. Unter normalen Bedingungen könnte der Vertrag bis maximal 30.04.2021 verlängert werden (12 Monate). Die oben beschriebene Regelung schafft nun die Möglichkeit einer Verlängerung für zusätzliche 12 Monate ab dem Enddatum, also bis 30.11.2021.

Allen Unternehmen, welche Arbeitnehmer mit Befristung innerhalb 2020 beschäftigen, senden wir eine Liste dieser Personen zu. Bitte entscheiden Sie:

  • ob der Arbeitnehmer abgemeldet werden soll,
  • ob und bis wann der befristete Vertrag verlängert werden soll,
  • ob der betroffene Arbeitnehmer in unbefristet umgewandelt werden soll, und dadurch eventuelle Begünstigungen in Anspruch genommen werden können. 
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