Begünstigung „IO Lavoro“ • 2020

12.11.2020

Bereits im Februar 2020 wurde die Begünstigung „IO Lavoro“ für Anmeldungen von Arbeitnehmern mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bzw. Umwandlungen in unbefristet eingeführt. Bisher fehlten dazu allerdings die operativen Anleitungen, die nun veröffentlicht wurden.

Um die Begünstigung in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden, v. a. in Bezug auf den Arbeitslosenstatus des Arbeitnehmers vor seiner Anmeldung.

Da für die Begünstigung begrenzte Mittel vorhanden sind und die Anträge deshalb so schnell wie möglich eingereicht werden müssen, bitten wir Sie, die untenstehenden Bedingungen zu prüfen und sich innerhalb 20.11.2020 bei Ihrem persönlichen Betreuer zu melden, falls Sie die Begünstigung für einen oder mehrere Ihrer Arbeitnehmer anwenden können:

  • Die Anmeldung mit unbefristetem Arbeitsvertrag bzw. die Umwandlung in unbefristet muss im Jahr 2020 erfolgt sein bzw. erfolgen.
  • Arbeitnehmer unter 25 Jahren: müssen vor Beginn des Arbeitsverhältnisses arbeitslos gemeldet gewesen sein.
  • Arbeitnehmer ab 25 Jahren: dürfen zusätzlich zum Arbeitslosenstatus in den 6 Monaten vor Beginn des Arbeitsverhältnisses keiner regelmäßigen Beschäftigung nachgegangen sein.

Die Begünstigung sieht eine Beitragsersparnis in Höhe von 100 % für 12 Monate vor, wobei der Höchstbetrag mit 8.060 € pro Arbeitnehmer gedeckelt ist.

Falls Sie eine Auflistung Ihrer Arbeitnehmer benötigen, die im Jahr 2020 angemeldet bzw. umgewandelt wurden, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnbuchhaltung.

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