Besteuerung Dienstfahrzeug - Änderung • 2020

22.09.2020

Wie bereits mitgeteilt, haben sich ab 01.07.2020 die Bestimmungen zum Fringe Benefit (geldwerter Vorteil) bei Privatnutzung von Firmenfahrzeugen geändert.

Nun hat die Agentur der Einnahmen bekannt gegeben, dass die neue Regelung laut der die Höhe der Besteuerung anhand der Schadstoffklasse zu erfolgen hat, nur für jene Fahrzeuge gilt, die nach dem 30.06.2020 immatrikuliert (zugelassen) werden, unabhängig vom Datum der Bereitstellung an den Arbeitnehmer.

Für alle anderen Fahrzeuge gilt weiterhin die alte Regelung der pauschalen Besteuerung in Höhe von 30 % von 15.000 km.

Detailliertere Informationen in Bezug auf die Zurverfügungstellung von Dienstfahrzeugen finden Sie in unserem Rundschreiben vom 22.07.2020 im Absatz „häufig gestellte Fragen“.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen