Steuerbonus „Bonus vacanze“ • 2020

30.06.2020

Mit dem Neustart-Dekret wurde ein als „Bonus vacanze“ bezeichneter Steuerbonus eingeführt. Damit sollen Personen mit Wohnsitz in Italien ermutigt werden, ihren Urlaub im eigenen Land zu verbringen und dadurch die durch die Coronakrise stark in Mitleidenschaft gezogenen Beherbergungsbetriebe zu unterstützen.

Der Steuerbonus beläuft sich je nach Familienzusammensetzung auf 150 € - 500 € und kann bei Urlaubsaufenthalten vom 01.07.2020 – 31.12.2020 genutzt werden.

Der Steuerbonus ist Familien mit einem ISEE-Wert bis 40.000 € vorbehalten. Der ISEE-Wert wird durch eine Erklärung ermittelt, welche notwendig ist, um bestimmte staatliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

Der Steuerbonus muss vom Gast mittels SPID (elektronische Identität) oder elektronischer Identitätskarte über eine App namens IO beantragt werden. Hierbei wird ein Kodex (codice univoco) bzw. ein QR-Code generiert, welchen der Gast dem Beherbergungsbetrieb bei Einlösung des Bonus vorzulegen hat.

Damit ist jedoch nicht genug der Bürokratie. Der Gastwirt hat sich bei Einlösen des Bonus über Fisconline auf der Internetseite der Agentur der Einnahmen anzumelden. Er muss die vom Gast erhaltenen Angaben prüfen, den Gesamtbetrag der Leistungen eingeben und schließlich durch Bestätigung der Eingaben einwilligen, dem Gast die Einlösung des Bonus zu ermöglichen.

80 % des Bonus werden dem Gast durch einen Rabatt auf den Urlaubsaufenthalt gewährt. Die restlichen 20 % kann der Gast durch einen Steuerabsatzbetrag in der Steuererklärung für 2020 geltend machen. Der dem Gast gewährte Rabatt stellt für den Beherbergungsbetrieb ein Steuerguthaben dar, welches über den Zahlungsvordruck F24 verrechnet werden kann.

Wichtig ist, dass Beherbergungsbetriebe den Bonus nicht als Teilzahlung für die gastgewerblichen Leistungen akzeptieren müssen. In diesem Fall sollte dies dem Gast vorab kommuniziert werden.

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