Senkung der Bargeldgrenze • 2020

30.06.2020

Wie in unserem Rundschreiben zum Haushaltsgesetz am Beginn des Jahres mitgeteilt, erfolgt ab 1. Juli die nächste Herabsetzung der Bargeldgrenze.

Ab Juli sind Bargeldzahlungen nur noch bis 1.999 € erlaubt. Für die Zahlung von Löhnen und Gehältern gilt bereits seit 01.07.2018 ein absolutes Verbot von Zahlungen in bar.

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