Dekret „Decreto Rilancio“ • 2020

15.05.2020
Am 13. Mai wurde das lange angekündigte „Decreto Aprile“, welches inzwischen in „Decreto Rilancio“ umbenannt wurde, verabschiedet. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik ist allerdings noch ausständig. Mit dem über 250 Artikel umfassenden Dekret werden einige Bestimmungen des „Cura Italia“ angepasst sowie einige Neuerungen beschlossen.

Anbei die wichtigsten Bestimmungen in Bezug auf die Lohnabrechnung:

Beschreibung

Bisherige Regelung (lt. Dekret „Cura Italia“)

Neue Regelung (lt. Dekret „Rilancio“)

Lohnausgleich

Maximale Dauer: 9 Wochen

Zeitraum in welchen die 9 Wochen angewandt werden können: 23.02. bis 31.08.

Datum Ansuchen: innerhalb 4 Monate ab Beginn Lohnausgleich

Maximale Dauer: zusätzliche 9 Wochen (insgesamt 18 Wochen)

Zeitraum: 5 Wochen im Zeitraum 23.02. bis 31.08. (nur für jene, welche die 9 Wochen lt. „Cura Italia“ zur Gänze genossen haben), 4 Wochen im Zeitraum 01.09. bis 31.10., mit Ausnahme im Tourismus, diese können die 4 Wochen auch vor September beanspruchen.

Datum Ansuchen: innerhalb Ende des auf den Beginn des Lohnausgleiches folgenden Monats

Entlassungsverbot

60 Tage ab Inkrafttreten des „Cura Italia“ (bis 16.05.2020)

Verlängert auf 5 Monate (folglich bis 16.08.2020)

Außerordentlicher Elternurlaub

15 Tage (siehe RS 31.03.2020)

Zusätzliche 15 Tage, zu genießen innerhalb Juli

Freistellungen G. 104

12 Tage (siehe RS 31.03.2020)

Zusätzliche 12 Tage, zu genießen in den Monaten Mai und Juni

Bonus Baby Sitting

600 € monatlich (siehe RS 31.03.2020)

Erhöhung auf 1.200 € (*)

Saisonsarbeiter im Tourismus

600 € für den Monat März (siehe RS 31.03.2020)

600 € für April und 1.000 € für den Monat Mai, für Arbeitnehmer die keine Pension noch Arbeitslosengeld beziehen (*)

Arbeit auf Abruf, Saisonsarbeiter anderer Branchen

600 € für die Monate April und Mai (*)

Hausangestellte

500 € monatlich für April und Mai bei einem Arbeitsvertrag von mindestens 10 Wochenstunden (*)

DURC

DURC mit Fälligkeit bis 15.04.2020 sind bis 15.06.2020 gültig

die Bestätigungen DURC sind ab Beendigung des Notstandes noch weitere 90 Tage gültig (folglich aktuell 90 Tage nach 31.07.2020)


(*) Attenzione, le domande devono essere presentate da un patronato.
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol