Einheitliche Bescheinigung CU Arbeitnehmer – Aushändigung und Aufbewahrung • 2020

30.03.2020

Frage: Innerhalb wann muss der Vordruck an die Einnahmenagentur versendet bzw. an die Arbeitnehmer ausgehändigt werden?
Antwort:
Die einheitliche Bescheinigung CU, welche alle steuerpflichtigen und versicherungsrechtlichen Daten der Arbeitnehmer, Projektarbeiter und Gesellschafter enthält, muss jährlich von allen Unternehmen, Freiberuflern und gewerblichen Körperschaften elektronisch an die Einnahmenagentur übermittelt werden. Dies haben wir bereits für Sie erledigt.

Zudem muss eine Ausfertigung dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden. Der dafür vorgesehene Termin ist heuer der 31. März, welcher trotz der aktuellen Lage nicht mehr verschoben wurde. Es wird für viele Arbeitgeber unmöglich sein, die CUs termingerecht auszuhändigen. Es ist zwar nicht mit Strafen bei späterer Aushändigung zu rechnen, dennoch sollten Sie diese den Mitarbeitern möglichst zeitnah zukommen lassen.

Frage: Wie erfolgt die Aushändigung an die Arbeitnehmer und die Aufbewahrung im Unternehmen?
Antwort:
Bitte prüfen Sie, welche Kriterien zutreffen (Spalte links) und organisieren Sie die Aushändigung der Vordrucke CU laut Beschreibung (Spalte rechts):

Lohnstreifen

Vorgehensweise für die Aushändigung und Aufbewahrung der Vordrucke CU

Werden von uns per E-Mail an die Arbeitnehmer gesendet

Aushändigung: Der Vordruck mit integrierter Unterschrift des gesetzlichen Vertreters wird von uns an jeden Arbeitnehmer per E-Mail zugesandt, es ist somit bereits alles erledigt.

Aufbewahrung: Die Sammeldatei aller CUs wird Ihnen zugesandt. Die elektronische Aufbewahrung der CU ist laut aktuellen Bestimmungen ausreichend. Sie können aber auch weiterhin die ausgedruckten CUs in der Mappe der Lohnabrechnung (unter Punkt 4 Jahreserklärungen) ablegen.

Werden NICHT von uns per E-Mail an die Arbeitnehmer gesendet

Die Sammeldatei aller CUs wird Ihnen von uns zugesandt.

Aushändigung:

1. Doppelseitiger Ausdruck der von uns per E-Mail zugesandten Vordrucke

-> Der Vordruck muss nicht mehr in zweifacher Ausfertigung gedruckt werden, es genügt die Unterschrift des Arbeitnehmers auf der vorgesehenen Liste, welche wir zusammen mit den CUs zugesandt haben

2. Aushändigung an den Arbeitnehmer in Papierform

3. Bestätigung der Aushändigung durch Unterschrift des Arbeitnehmers auf zugesandter Liste.

-> Ist der Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigt, muss der Vordruck CU mittels Einschreiben mit Rückantwort an den Arbeitnehmer verschickt werden. Die Bestätigung für das Einschreiben heften Sie an die für die Unterschriften vorgesehene Liste.

Aufbewahrung: Die elektronische Aufbewahrung der CU, inklusive der vollständig unterschriebenen Liste, ist laut aktuellen Bestimmungen ausreichend. Sie können aber auch weiterhin die ausgedruckten CU in der Mappe der Lohnabrechnung (unter Punkt 4 Jahreserklärungen) ablegen.


Frage: Kann mittels CU auch die Entscheidung über die Zuweisung der Promille erfolgen?
Antwort:
Ja, dies kann über ein zusätzliches Dokument erfolgen. Sollten sie dieses benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung.

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