Erweiterte Betriebsschließungen • 2020

23.03.2020

Durch ein Dekret des italienischen Ministerpräsidenten Giuseppe Conte wurden gestern Abend weitere Betriebsschließungen verfügt, welche ab heute für ganz Italien Gültigkeit haben. Für Unternehmen, die von der erweiterten Betriebsschließung betroffen sind, gilt:

  • Sie haben bis innerhalb Mittwoch, den 25.03.2020 Zeit, die notwendigen Vorkehrungen zur Schließung ihrer Betriebe zu treffen. Dazu gehört auch der eventuelle Versand der im Lager befindlichen Waren.
  • Wenn ihre Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der Lieferkette für die Grundversorgung trotzdem notwendig ist, können sie diese weiterführen. Allerdings ist hierfür ein Ansuchen an den Präfekten jener Provinz notwendig, in der sich die Produktionsstätte befindet. Das Ansuchen ist mittels zertifiziertem E-Mail (Pec) einzureichen. Dem Pec-Mail muss eine Eigenerklärung eines Kunden, der nicht von der Schließung betroffen ist, beigefügt werden. Mit der Eigenerklärung muss der Kunde bestätigen, dass er von den Lieferungen des von der Schließung betroffenen Betriebes abhängig ist. Der Präfekt hat daraufhin 5 Tage Zeit, Einwand zu erheben und das Ansuchen abzulehnen. Solange ein Ansuchen durch den Präfekten nicht abgelehnt wird, ist die Weiterführung der Tätigkeit möglich.
  • Unternehmen mit kontinuierlichen Produktionszyklen müssen diese nicht stoppen. Auch hierfür ist eine Mitteilung an den Präfekten der Provinz, in welcher sich die Produktionsstätte befindet, notwendig. Zudem muss die Einstellung des Produktionszyklus für diese Unternehmen mit einem gravierenden Schaden für die Produktionsanlagen verbunden sein oder die Gefahr von Unfällen bei Anschalten der Anlagen bestehen.
  • Die Betriebsschließung gilt vorerst bis zum 03.04.2020.

Weiterhin arbeiten dürfen Landwirte, Bestatter und Unternehmen, die eine Tätigkeit ausüben, die als wesentliche gewerbliche Tätigkeit eingestuft ist. Anbei finden Sie die Liste der Tätigkeitskodexe, welche damit gemeint sind und somit nicht von der Schließung betroffen sind. Gleichzeitig wurde jedoch verfügt, dass die Liste mittels Dekret vom Minister für Wirtschaftsentwicklung abgeändert werden kann.
Für Betriebe, die nicht von der Zwangsschließung betroffen sind, gilt es folgende Punkte zu beachten:

  • nach Möglichkeit auf Smart-Working zurückzugreifen
  • ihre Mitarbeiter über Hygienemaßnahmen zu informieren
  • Mitarbeiter anzuweisen, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und wenn dies nicht möglich ist, entsprechende Schutzausrüstung bereitzustellen
  • Mitarbeiter mit mehr als 37,5° Fieber oder Grippesymptomen umgehend nach Hause zu schicken
  • Personen den Zutritt zum Betrieb zu verweigern, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf COVID-19 getestet wurden.

Smart-Working, d.h. Home-Office ist natürlich weiterhin auch für Betriebe erlaubt, die von Schließungen betroffen sind.

Unsere Kanzlei ist von der Zwangsschließung nicht betroffen, deshalb versuchen wir auf alle Fälle, einen Notbetrieb aufrecht zu erhalten und weiterhin bestmöglich für Sie da zu sein.


Verzeichnis der als wesentlich eingestuften gewerblichen Tätigkeiten laut Ministerialdekret vom 25.03.2020

Für die durchgestrichenen und rote gekennzeichneten Tätigkeiten gilt nun die Zwangsschließung.

Bei den orange gekennzeichneten Tätigkeiten hat sich eine Änderung im Vergleich zum ursprünglichen Verzeichnis ergeben.

Die grün gekennzeichneten Tätigkeiten wurden neu in das Verzeichnis der als wesentlich eingestuften Tätigkeiten aufgenommen d.h. diese sind nicht von der Zwangsschließung betroffen.

ATECO-Kodex

Beschreibung deutsch

01

Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten

03

Fischerei und Aquakultur

05

Kohlenbergbau (ausgenommen Torf)

06

Gewinnung von Erdöl und Erdgas

09.1

Unterstützende Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas

10

Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln

11

Getränkeherstellung

13.96.20

Herstellung sonstiger technischer und Industrietextilien

13.94

Herstellung von Schnüren, Seilen, Tauen und Netzen

13.95

Herstellung von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ausgenommen Bekleidung)

14.12.00

Herstellung von Kitteln, Uniformen und sonstiger Arbeitskleidung

16.24.00

Herstellung von Verpackungen aus Holz

17

Herstellung von Papier und Papierwaren (ausgenommen sind die Kodexe 17.23 und 17.24)

18

Herstellung von Druckerzeugnissen; Vervielfältigungen von Bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern

19

Kokerei und Mineralölverarbeitung

20

Herstellung von chemischen Erzeugnissen (ausgenommen sind die Kodexe 20.12 - 20.51.01 - 20.51.02 - 20.59.50 - 20.59.60)

21

Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen und Spezialitäten

22.1

Herstellung von Gummiwaren

22.2

Herstellung von Kunststoffwaren  (ausgenommen sind die Kodexe 22.29.01 und 22.29.02)

23.13

23.13 Herstellung von Hohlglas

23.19.10

Herstellung von Glaswaren für Labors, sowie für
hygienische Bedarfsartikel und für Apotheken

25.21

25.21 Herstellung von Heizkörpern und -kesseln für Zentralheizungen

25.92

25.92 Herstellung von Leichtverpackungen aus Metall

26.6

Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapie-
geräten und elektromedizinischen Geräten

27.1

Herstellung von Elektromotoren, Generatoren und
Transformatoren, Elektrizitätsverteilungs- und Schalteinrichtungen

27.2

27.2 Herstellung von Batterien und Akkumulatoren

28.29.30

Herstellung von automatischen Maschinen für die Dosierung, Konfektionierung und Verpackung

28.3

Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen
Maschinen

28.93

Herstellung von Maschinen für die Nahrungsmittel-
und Getränkeindustrie und die Tabakverarbeitung

28.95.00

Herstellung von Maschinen für die Papier- und
Kartonindustrie (einschließlich Teilen und Zubehör)

28.96

Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung
von Kunststoffen und Kautschuk (einschließlich
Teilen und Zubehör)

32.50

Herstellung von medizinischen und
zahnmedizinischen Apparaten und Materialien

32.99.1

Herstellung von Schutzausrüstung und -kleidung

32.99.4

Herstellung von Särgen

33

Reparatur, Instandhaltung und Installation von Maschinen und Ausrüstungen (ausgenommen sind die folgenden Kodexe: 33.11.01, 33.11.02, 33.11.03, 33.11.04, 33.11.05, 33.11.07, 33.11.09,
33.12.92, 33.16, 33.17)

35

Energieversorgung

36

Wassersammlung, -aufbereitung und -versorgung

37

Abwasserentsorgung

38

Sammlung, Behandlung und Beseitugung von Abfällen; Rückgewinnung

39

Beseitigung von Umweltverschmutzungen und
sonstige Entsorgung

42

Tiefbau (ausgenommen sind die Kodexe: 42.91, 42.99.09 e 42.99.10)

43.2

Elektro- und Wasserinstallation, sonstige Bauarbeiten und Installation

45.2

Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen

45.3

Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör

45.4

Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör;
Instandhaltung und Reparatur von Krafträdern

46.2

Großhandel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen und lebenden Tieren

46.3

Großhandel mit Nahrungsmittels, Getränken und Tabakwaren

46.46

Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen

46.49.2

Großhandel mit Büchern, Zeitschriften und Zeitungen

46.61

Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen, Werk-
zeugen und Zubehörteilen, einschließlich Zugmaschinen

46.69.19

Großhandel mit sonstigen Transportmitteln und
-geräten

46.69.91

Großhandel mit wissenschaftlichen Messinstrumenten
und -geräten

46.69.94

Großhandel mit Brandschutz- und Unfallvermeidungsartikeln

46.71

Großhandel mit festen, flüssigen und gasförmigen
Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen

49

Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen

50

Schifffahrt

51

Luftfracht

52

Lagerung sowie unterstützende Dienstleistungen für den Verkehr

53

Post-, Kurier- und Expressdienste

55.1

Hotels und ähnliche Einrichtungen

(da 58 a 63)

Information und Kommunikation (Verlagswesen, Herstellung von Filmen, Videofilmen, Rundfunkveranstalter, Telekommunikation, Programmierungstätigkeiten, informatische Dienstleistungen)

(da 64 a 66)

Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

69

Rechts- und Steuerberatung, Buchführung

70

Unternehmensführung- und Unternehmensberatung

71

Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung

72

Forschung und Entwicklung

74

Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten

75

Veterinärwesen

78.2

Befristete Überlassung von Arbeitskräften (Leiharbeit) (1)

80.1

Private Wach- und Sicherheitsdienste

80.2

Sicherheitsdienste mit Hilfe von Überwachungs-
und Alarmsystemen

81.2

Reinigung und Schädlingsbekämpfungsdienste

82.20.00

Call Centers (2)

82.92

Verpackung und Konfektionierung für Dritte

82.99.2

Agenturen für die Verteilung von Büchern, Zeitungen
und Zeitschriften

82.99.99

Erbringung sonstiger Hilfstätigkeiten für Unternehmen (3)

84

Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; gesetzliche Sozialversicherung

85

Erziehung und Unterricht

86

Gesundheitswesen

87

Stationäre Fürsorgeeinrichtungen

88

Sozialwesen (ohne Unterbringung)

94

Interessenvertretung

95.11.00

Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungs-
geräten und peripheren Geräten

95.12.01

Reparatur und Instandhaltung von Telefonen (Fixtelefone,
Cordless und Mobiltelefone)

95.12.09

Reparatur und Instandhaltung von sonstigen
Telekommunikationsgeräten

95.22.01

Reparatur von elektrischen Haushaltsgeräten und
Haushaltswaren

97

Private Haushalte als Arbeitgeber für Hauspersonal


(1) Ausschließlich für in Bezug auf Tätigkeiten, welche in den Anlagen 1 und 2 des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 11.03.2020 oder in dieser Auflistung enthalten sind

(2) Ausgeschlossen sind ausgehende Telefonate (Outbound) und Telefondienste für Freizeitaktivitäten. Call Center, welche eingehende Telefonate (Inbound) bearbeiten, können ihre Tätigkeit fortsetzen, sofern sie für Tätigkeiten ausgeübt wird, welche in den Anlagen 1 und 2 des Dekrets des Ministerpräsidenten vom 11.03.2020 oder in dieser Auflistung enthalten sind

(3) Ausschließlich für Hauszustellungen.

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