Meldung Sicherheitssprecher beim Unfallamt • 2021

17.02.2021

Wurde in Ihrem Betrieb ein interner Sicherheitssprecher gewählt, muss dieser dem Unfallamt gemeldet werden. Sollte keiner Ihrer Mitarbeiter als solcher fungieren, muss eine entsprechende Verzichtserklärung im Betrieb aufliegen.

Sofern noch nicht erfolgt, bitten wir um Mitteilung des Sicherheitssprechers bzw. um Überprüfung, ob die Verzichtserklärung im Betrieb aufliegt.

Für genauere Informationen in Bezug auf die Ernennung eines Sicherheitssprechers und dessen Pflichten sowie in Bezug auf die nötigen Meldungen bei Einstellung von Mitarbeitern, wenden Sie sich bitte an ein Beratungsunternehmen für Arbeitssicherheit Ihres Vertrauens. Falls Ihnen keines bekannt ist, können wir Ihnen unseren Kooperationspartner De Monte & Partner GmbH (www.demonte-partner.com) als Referenz nennen. Dieser arbeitet unabhängig von uns und auf eigene Rechnung.

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