Steuergutschrift auf Investitionen • 2020

14.02.2020

Wie bereits mit dem Rundschreiben zum Haushaltsgesetz vom 13.01.2020 mitgeteilt, wurde die Hyper- und Superabschreibung abgeschafft. Diese ermöglichte eine höhere steuerliche Abschreibung pro Jahr.

An deren Stelle tritt nun eine Steuergutschrift. Die Höhe der Gutschrift variiert je nach Art der Neuanschaffung zwischen 6 % und 40 %.

Um die Steuergutschrift in Anspruch nehmen zu können, muss auf den Investitionsrechnungen der Gesetzesbezug der Förderung angegeben werden.

Machen Sie Ihre Lieferanten darauf aufmerksam, folgenden Verweis auf den Investitionsrechnungen anzuführen: „Investition laut Artikel 1, Absätze 184 bis 197 des Gesetzes 160/2019 – acquisto di beni indicati all’articolo 1, commi da 184 a 197 della legge 160/2019

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