ASPI-Beitrag bei Entlassung • 2020

24.01.2020

Die Pflicht, bei Entlassung eines Arbeitnehmers die ASPI-Beiträge zur Unterstützung des Arbeitslosengeldes zu entrichten, bleibt weiterhin aufrecht.

Die Höhe des an das Nisf/Inps einzuzahlenden Betrages wird jedes Jahr neu ermittelt.
Für das Jahr 2020 wurde dieser Betrag noch nicht bekanntgegeben und kann somit für Entlassungen im Januar noch nicht berechnet werden.

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