Die Pflicht, bei Entlassung eines Arbeitnehmers die ASPI-Beiträge zur Unterstützung des Arbeitslosengeldes zu entrichten, bleibt weiterhin aufrecht. 
Die Höhe des an das Nisf/Inps einzuzahlenden Betrages wird jedes Jahr neu ermittelt. 
Für das Jahr 2020 wurde dieser Betrag noch nicht bekanntgegeben und kann somit für Entlassungen im Januar noch nicht berechnet werden.