F24 – Erhöhte Schuld • 2019

19.12.2019

Da zusammen mit der Lohnabrechnung für Dezember auch die Beiträge und Steuern für den 13. Monatslohn mit dem F24 vom 16.01.2019 einbezahlt werden müssen, ist bei besagter Zahlung ca. der doppelte Betrag geschuldet als bei einem normalen Monat.

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