Steuer auf Abfertigungsaufwertung • 2019

19.11.2019

Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in Form einer Vorauszahlung innerhalb 16. Dezember erfolgen. Die Saldozahlung erfolgt innerhalb 16. Februar 2020.
Die Aufwertung der Abfertigung sowie deren Steuerberechnung wird von uns vorgenommen und im Einzahlungsvordruck F24 berücksichtigt.

Genauere Details zur Abfertigung finden Sie auf der zweiten Seite dieses Rundschreibens (häufige Fragen).

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