| Voraussetzungen | 
 -  Wohnsitz im Ausland von mind. 5 Jahren  
 -  Mindestens 2 Jahre (ohne Unterbrechung) bei einem
            Unternehmen im Ausland einer
            hochqualifizierte Tätigkeit nachgegangen sein bzw. ein Studium absolviert und
            mit akademischen Titel abgeschlossen haben 
 der Arbeitnehmer muss -  Einen
            Studientitel bzw. eine hohe Spezialisierung vorweisen. Auch die Tätigkeit in Italien einer
            solchen Spezialisierung entsprechen 
 -  Der Wohnsitz muss für mind. 2 Jahre in Italien
            belassen werden 
 -  bei einem italienischen Unternehmen  angemeldet werden 
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            Wohnsitz im Ausland von mind. 2 Jahren  
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            unverändert, außer dass der Arbeitnehmer
            nicht einer hochqualifizierten Tätigkeit nachgegangen sein muss 
 
 
 
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            unverändert 
 
 
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            unverändert 
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            Die Person
            muss ihrer vorwiegende Arbeitsleistung
            in Italien nachgehen  | 
        
            | Dauer | Die Begünstigung steht für 5 Jahre zu  (Jahr Wohnsitzänderung + 4) 
 | Die Begünstigung steht für 5 Jahre zu (Jahr
            Wohnsitzänderung + 4) und kann unter folgenden Voraussetzungen um weiter 5
            Jahre verlängert werden: - 
            Mindestens 1
            minderjähriges zu Lasten lebendes Kind  - 
            Kauf Immobilie
            in Italien  - 
            Verlegung
            Wohnsitz in eine Region des „Mezzogiorno“ (=südliche Regionen Italiens) | 
        
            | Begün-stigung | 50% des Einkommens muss versteuert werden | 30% des
            Einkommens muss versteuert werden Bei mindestens 3 minderjährigen zu Lasten
            lebenden Kindern oder wenn der Wohnsitz in eine Region des „Mezzogionro“ verlegt
            wird, dann muss nur noch 10% des Einkommens versteuert werden |