Häufig gestellte Fragen zum Thema: Steuerfreibeträge • 2019

18.09.2019

Frage: Was sind Steuerfreibeträge und für was können sie beansprucht werden?
Antwort:
Der Steuerfreibetrag vermindert die berechnete Steuerschuld (Bruttosteuer), wodurch ein höherer Nettolohn entsteht (siehe Berechnungsbeispiel unten). Folgende Steuerfreibeträge können beansprucht werden für:

  • abhängige Arbeit: stehen jedem Arbeitnehmer zu.
  • zu Lasten lebende Kinder/Ehepartner oder andere Familienmitglieder: Kinder (bis 24 Jahre) gelten bei einem Gesamteinkommen bis zu 4.000 € als zu Lasten, andere Familienmitglieder und Kinder über 24 bei einem Gesamteinkommen bis zu 2.840 €. Die Freibeträge für zu Lasten lebende Kinder können entweder je zur Hälfte auf beide Eltern aufgeteilt oder alternativ vom Elternteil mit dem höheren Einkommen zu 100% in Anspruch genommen werden.
  • Großfamilien: Familien mit mehr als 4 zu Lasten lebenden Kindern erhalten zusätzlich einen Freibetrag von 100 € pro Monat.

ACHTUNG: Bei mehreren Arbeitsverhältnissen können die Steuerfreibeträge nur einmal in Anspruch genommen werden.

Frage: Wie hoch sind die Steuerfreibeträge und wann stehen Steuerfreibeträge zu?
Antwort:
Die Steuerfreibeträge sind degressiv gestaffelt. Dies bedeutet: je höher das Einkommen, umso geringer die Freibeträge. Diese stehen für jene Kalendertage (maximal 365 Tage pro Jahr) zu, für welche eine steuerpflichtige Entlohnung vergütet wird. Diese Tage beinhalten somit auch alle Feiertage, wöchentliche Ruhetage und andere Nicht-Arbeitstage (z.B. Urlaub, Mutterschaft, usw.).

Frage: Wie können die Steuerfreibeträge beantragt werden und wie werden sie ausbezahlt?
Antwort:
Um die Steuerfreibeträge zu beantragen, muss im Zuge der Anmeldung das zusammen mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigte Formular durch den Arbeitnehmer ausgefüllt werden. Im Falle einer Änderung muss das Formular neu ausgefüllt und vorgelegt werden. Die Vorlage finden Sie unter www.graber-partner.com/steuerfreibetraege.

Frage: Wo sind die Freibeträge im Lohnstreifen zu finden?
Antwort:
Die Freibeträge findet man im unteren Teil des Lohnstreifens, in der Sektion „Monat“:

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol