Frage: Was sind Steuerfreibeträge und für was können sie beansprucht werden?
Antwort: Der Steuerfreibetrag vermindert die berechnete Steuerschuld (Bruttosteuer), wodurch ein höherer Nettolohn entsteht (siehe Berechnungsbeispiel unten). Folgende Steuerfreibeträge können beansprucht werden für:
ACHTUNG: Bei mehreren Arbeitsverhältnissen können die Steuerfreibeträge nur einmal in Anspruch genommen werden.
Frage: Wie hoch sind die Steuerfreibeträge und wann stehen Steuerfreibeträge zu?
Antwort: Die Steuerfreibeträge sind degressiv gestaffelt. Dies bedeutet: je höher das Einkommen, umso geringer die Freibeträge. Diese stehen für jene Kalendertage (maximal 365 Tage pro Jahr) zu, für welche eine steuerpflichtige Entlohnung vergütet wird. Diese Tage beinhalten somit auch alle Feiertage, wöchentliche Ruhetage und andere Nicht-Arbeitstage (z.B. Urlaub, Mutterschaft, usw.).
Frage: Wie können die Steuerfreibeträge beantragt werden und wie werden sie ausbezahlt?
Antwort: Um die Steuerfreibeträge zu beantragen, muss im Zuge der Anmeldung das zusammen mit dem Arbeitsvertrag ausgehändigte Formular durch den Arbeitnehmer ausgefüllt werden. Im Falle einer Änderung muss das Formular neu ausgefüllt und vorgelegt werden. Die Vorlage finden Sie unter www.graber-partner.com/steuerfreibetraege.
Frage: Wo sind die Freibeträge im Lohnstreifen zu finden?
Antwort: Die Freibeträge findet man im unteren Teil des Lohnstreifens, in der Sektion „Monat“: