Gesellenprüfung Lehrlinge • 2019

18.09.2019

Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung (auch als Gesellenprüfung bekannt) bestanden haben, müssen beim Arbeitsamt umgestuft werden.

Nachdem für die entsprechende Meldung nur eine Frist von 5 Tagen vorgesehen ist, ersuchen wir Sie, uns umgehend darüber zu informieren, damit Strafen (ca. 110 € pro verspäteter Meldung) vermieden werden können.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol