Prämienberechnung Unfallamt (INAIL) • 2019

09.04.2019

Mit dem Haushaltsgesetz 2019 wurde eine Reduzierung der Prämiensätze beschlossen. Da diese Reduzierung (ca. 30 %) durch das Unfallamt (INAIL) erst berechnet werden musste, verschiebt sich der Termin für die Einzahlung der Versicherungsprämie mittels Vordruck F24 auf den 16. Mai 2019.

Begünstigungen

Falls Sie eine der unten angeführten Punkte (b bis d) in Anspruch nehmen können und möchten, bitten wir um entsprechende Mitteilung innerhalb Freitag, den 19. April 2019.

  1. Reduzierung der Vorauszahlung: Die 2015 eingeführte Reduzierung ist ein letztes Mal für die Ausgleichszahlung 2018 anwendbar. Sollten Sie Anrecht haben, werden wir diese automatisch berechnen.

  2. Ratenzahlung: Auch heuer ist die Zahlung der Prämie in vier Raten möglich, wobei - aufgrund der verschobenen Fälligkeit auf Mai - die ersten zwei Raten bereits mit Mai beglichen werden müssen. Die dritte Rate ist mit 20. August, die vierte mit 16. November fällig. Sollten Sie dies wünschen, bitten wir Sie, Ihren persönlichen Betreuer zu informieren.

  3. Prämienreduzierungen
    • Handwerker: Auch für 2019 kann wieder um die Begünstigung (ca. 7 %) angesucht werden, falls folgende Bedingungen zutreffen:
      - Alle Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit laut Dekret 81/2008 müssen erfüllt sein.
      - In den Jahren 2016/2017 dürfen keine Arbeitsunfälle vorgefallen sein.
      Sollten Sie die Reduzierung in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen, da der Antrag dafür bereits in der heurigen Erklärung zu stellen ist.

    • Bauunternehmen: die Prämienreduzierung von 11,5 % ist ein letztes Mal für die Ausgleichszahlung 2018 anwendbar. Zu diesem Zweck muss bestätigt werden, dass in den letzten 5 Jahren kein Urteil über einen Verstoß gegen die Bestimmungen zur Arbeitssicherheit ausgesprochen wurde. Wir werden Ihnen hierfür das entsprechende Formular zur Inanspruchnahme der Reduzierung zusenden.

  4. Reduzierung Vorschussprämie: Sollten Sie davon ausgehen, dass Ihre Lohnkosten für 2019 geringer ausfallen werden, als jene für 2018 (z. B. bei Schließung einer Abteilung), bitten wir Sie, Ihren persönlichen Betreuer zu informieren, um die entsprechende Meldung termingerecht einreichen zu können.

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