Vorzugsrecht für Anstellungen • 2019

21.03.2019

Allgemein: Arbeitnehmer, welche im selben Betrieb mit einem oder mehreren Arbeitsverträgen auf Zeit insgesamt mehr als sechs Monate bedienstet waren, haben - für dieselbe Tätigkeit - ein Vorzugsrecht bei Neuanstellungen auf unbestimmte Zeit. Dieses Vorzugsrecht ist vom Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten geltend zu machen und bleibt für zwölf Monate ab Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht.

Gastgewerbe:
Arbeitnehmer, welche eine Saisonbeschäftigung hatten, haben - für dieselbe Tätigkeit - ein Vorzugsrecht bei Neuanstellungen auf bestimmte Zeit. Dieses Vorzugsrecht ist vom Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten geltend zu machen und bleibt für zwölf Monate ab Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht.

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39031 Bruneck - Südtirol