Vorzugsrecht für Anstellungen • 2019

21.03.2019

Allgemein: Arbeitnehmer, welche im selben Betrieb mit einem oder mehreren Arbeitsverträgen auf Zeit insgesamt mehr als sechs Monate bedienstet waren, haben - für dieselbe Tätigkeit - ein Vorzugsrecht bei Neuanstellungen auf unbestimmte Zeit. Dieses Vorzugsrecht ist vom Arbeitnehmer innerhalb von sechs Monaten geltend zu machen und bleibt für zwölf Monate ab Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht.

Gastgewerbe:
Arbeitnehmer, welche eine Saisonbeschäftigung hatten, haben - für dieselbe Tätigkeit - ein Vorzugsrecht bei Neuanstellungen auf bestimmte Zeit. Dieses Vorzugsrecht ist vom Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten geltend zu machen und bleibt für zwölf Monate ab Beendigung des Dienstverhältnisses aufrecht.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen