Die Kollektivverträge für das Baugewerbe (Industrie und Handwerk) sehen für erschwerte Arbeitsbedingungen Lohnaufschläge vor. Anbei die am häufigsten vorkommenden Tätigkeiten mit den zu entrichtenden Aufschlägen:
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Tätigkeit |
Aufschlag |
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Arbeiten bei Regen oder Schnee von mehr als einer halben Stunde |
4 % |
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Arbeiten mit pneumatischen Presslufthämmern oder Abbruchhämmern |
5 % |