Zusendung der einheitlichen Bescheinigung CU2019 für 2018 • 2019

21.03.2019

NEU ab 2019: Da die Unterschrift auf den CUs nicht mehr verpflichtend ist, wird jenen Arbeitnehmern, welche auch die Lohnstreifen direkt von uns per E-Mail zugesandt bekommen, nun auch das CU auf diesem Wege zugestellt.

Die Zusendung der CU erfolgt innerhalb 26.03.2019. Sollten Sie aufgrund technischer Probleme (Spam, Dateigröße, Postfach voll, usw.) bis dahin die Datei nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung.

Für die Vorgehensweise bzgl. Aushändigung an die Arbeitnehmer sowie bzgl. Archivierung der Vordrucke, beachten Sie bitte den Abschnitt „häufige gestellte Fragen“ auf der 3. Seite dieses Dokumentes.

Falls Ihre Arbeitnehmer die Lohnstreifen bisher noch nicht direkt von uns per Mail erhalten und Sie gerne auf diese Variante umsteigen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Betreuer der Lohnbuchhaltung.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol