Beiträge Enasarco für Handelsvertreter 2019

25.02.2019

Ab 2019 erhöht sich der zu berechnende Beitragssatz von 16,00 % auf 16,50 %. Davon geht jeweils die Hälfte zu Lasten des Handelsvertreters (8,25 %) und des auftraggebenden Unternehmens (8,25 %).

Die Beiträge sind nicht nur auf Provisionen, sondern auch auf Spesenrückvergütungen zu berechnen.

Für Handelsvertreter, die ihre Tätigkeiten in Form von Kapitalgesellschaften ausüben, sind die Beitragssätze für das Jahr 2019 unverändert geblieben.

   Beitragssatz 2019  zu Lasten Vertreter  zu Lasten Auftraggeber
 Einzelunternehmen und Personengesellschaften  16,50 %  8,25 %  8,25 %
 Kapitalgesellschaften
(nach Höhe der jährlichen Provisionen)
 bis zu 13 Mio. €  4 %  1 %  3 %
 von 13 Mio. € bis 20 Mio. €  2 %  0,5 %  1,5 %
 von 20 Mio. € bis 26 Mio. €  1 %  0,25 %  0,7 %
 über 26 Mio. €  0,5 %  0,2 %  0,3 %

Für die Entrichtung der Enasarco-Beiträge gibt es Mindest- und Höchstbeiträge, die davon abhängen, ob es sich um einen Handelsvertreter mit einem einzigen (monomandatario) oder mit mehreren Auftraggebern (plurimandatario) handelt.


 Handelsvertreter mit  Beitrags-
 minimum
 Maximum
 Provision  Beitrag
 einem Auftraggeber
 (monomandatario)
 856 €  38.331 €  6.324,61 €
 mehreren Auftraggebern
 (plurimandatario)
 428 €  428 €  4.216,41 €

Für Handelsvertreter, die ihre Tätigkeiten in Form von Kapitalgesellschaften ausüben, sind keine Mindest- und Höchstbeiträge vorgesehen.

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