Möglichkeit der Mutterschaft ab Geburt des Kindes • 2019

24.01.2019

Wie im Rundschreiben vom 23.10.2018 (häufige Fragen zur Mutterschaft) beschrieben, können die 5 Monate der obligatorischen Mutterschaft folgendermaßen genossen werden:

  • 2 Monate vor Geburtstermin, 3 Monate danach (Normalfall), oder
  • 1 Monat vor Geburtstermin, 4 Monate danach (flexible Mutterschaft)

NEU: Mit dem Haushaltsgesetz 2019 wurde nun die Möglichkeit eingeräumt – immer mit Genehmigung des Arztes – bis zur effektiven Geburt zu arbeiten und die gesamten 5 Monate der Mutterschaft anschließend zu genießen.

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