Zahlung ASPI-Beitrag bei Entlassung • 2019

24.01.2019

Die Pflicht, bei Entlassung eines Mitarbeiters die ASPI-Beiträge zur Unterstützung des Arbeitslosengeldes zu entrichten, bleibt weiterhin aufrecht. Die Höhe des an das Nisf/Inps einzuzahlenden Betrages wird jedes Jahr neu ermittelt.

Für das Jahr 2019 wurde dieser Betrag noch nicht bekanntgegeben und kann somit für die Entlassungen im Januar noch nicht berechnet werden.

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