Steuer auf Abfertigungsaufwertung • 2018

30.11.2018

Die Einzahlung der Steuer auf die jährliche Abfertigungsaufwertung in Höhe von 17 % muss auch heuer wieder in Form einer Vorauszahlung innerhalb 16. Dezember erfolgen. Die Saldozahlung erfolgt innerhalb 16. Februar des nächsten Jahres.

Die Aufwertung der Abfertigung sowie deren Steuerberechnung wird von uns vorgenommen und im monatlichen Einzahlungsvordruck F24 berücksichtigt.

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