Familiengeld • 2018

23.07.2018

Seit 1. Juli gelten die neuen Einkommensgrenzen für das Familiengeld. Für die Berechnung werden die Einkommen des Jahres 2017 herangezogen. Es kann deshalb vorkommen, dass sich die Beträge ab dem Lohnstreifen für Juli - je nach Einkommen - erhöhen oder vermindern.

Sollten Ihre Arbeitnehmer den Antrag um Familiengeld noch nicht abgegeben haben, bitten wir Sie, dies dringend nachzuholen, damit dieses in der Abrechnung noch berücksichtigt werden kann.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol