| Maximale Dauer | 36 Monate, ohne Angabe von Gründen. | 24 Monate, wobei die ersten 12 Monate
            ohne Angabe von Gründen abgeschlossen werden können. | 
        
            | Vorgeschriebene Gründe | Keine, da alle Verträge ohne Angabe eines Grundes abgeschlossen werden
            können. | Temporäre und objektive Bedürfnisse (inkl. Ersatz
            Mitarbeiter). 
 Anforderungen im Zusammenhang mit temporären,
            signifikanten und nicht programmierbaren Steigerungen der gewöhnlichen
            Geschäftstätigkeit. | 
        
            | Verlängerung | Anzahl
            der möglichen Verlängerungen: 5 bis maximal
            36 Monate. 
 Angabe
            Gründe: Keine Angabe notwendig. | Anzahl
            der möglichen Verlängerungen: 4 bis maximal
            24 Monate. 
 
 Angabe
            Gründe: werden durch die Verlängerung  die 12 Monate (die ohne Grund absolviert
            werden können) überschritten,  muss
            einer der oben angeführten Gründe angegeben werden. | 
        
            | Wiedereinstellung  eines bereits einmal mit befristetem Vertrag
            angestellten Arbeitnehmers (mit gesetzlichen Vertragspausen) | Dauer: die insgesamte Dauer aller befr. Verträge darf 36 Monate nicht überschreiten.
             
 Angabe Gründe: nicht  erforderlich. 
 
 
 Beiträge: 1,4 % für befristete Verträge. | Dauer: die insgesamte Dauer  aller
            befristeten Verträge darf 24 Monate nicht überschreiten. 
 Angabe Gründe: bei Wiedereinstellung muss in jedem Fall ein Grund  (siehe oben) angegeben werden, auch wenn die
            ersten 12 Monate noch nicht überschritten wurden.  
 Beiträge: Zusätzlich zu den 1,4 % je 0,5 % pro Wiedereinstellung. Beispiel: befristete Erstanmeldung ->
            1,4 %, erste Wiedereinstellung à 1,9 % (1,4 % + 0,5 %), zweite
            Wiedereinstellung à 2,4 % (1,9 % + 0,5 %). | 
        
            | Entschädigung für ungerechtfertigte Entlassungen | Betriebe > 15
            A: 2 Monatsgehälter pro Dienstjahr, Min. 4 und Max. 24.  
 Betriebe < 15
            Mitarbeiter: 1 Monatsgehalt
            pro Dienstjahr, Min. 2 und Max. 6. | Betriebe > 15
            Mitarbeiter: 2
            Monatsgehälter pro Dienstjahr, Minimum von 6 und Maximum von 36
            Monatsgehältern.  
 Betriebe < 15 Mitarbeiter:
            bleibt unverändert, also 1 Monatsgehalt pro Dienstjahr, Minimum von 2 und
            Maximum von 6 Monatsgehältern. | 
        
            | Voucher | Wurden mit 2018 durch die Regierung
            Gentiloni abgeschafft. | Sollen voraussichtlich für gewisse
            Bereiche (Landwirtschaft, Reinigungsarbeiten, usw.) wieder eingeführt werden.
            Sobald diesbezüglich Neuerungen bekanntgegeben werden, informieren wir
            umgehend. |