Decreto Dignità (Dekret der Würde) • 2018

17.07.2018

Mit 14. Juli 2018 ist das von der neuen Regierung verfasste „Decreto Dignità“ (Gesetzesdekret Nr. 87 vom 12.07.2018) in Kraft getreten. Mit diesem Dekret wurden unter anderem die Bestimmungen in Bezug auf befristete Arbeitsverträge abgeändert.

Die neuen Bestimmungen sind für befristete Arbeitsverträge, welche nach 14.Juli 2018 abgeschlossen oder verlängert werden, anzuwenden.
Für Saisonsverträge (Tourismusbetriebe mit Saisonslizenz) gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen.

Anbei eine Übersicht der geänderten Bestimmungen:

Beschreibung

Bisherige Bestimmungen

Neuerungen mittels „Decreto Dignità“

Maximale Dauer

36 Monate, ohne Angabe von Gründen.

24 Monate, wobei die ersten 12 Monate ohne Angabe von Gründen abgeschlossen werden können.

Vorgeschriebene Gründe

Keine, da alle Verträge ohne Angabe eines Grundes abgeschlossen werden können.

Temporäre und objektive Bedürfnisse (inkl. Ersatz Mitarbeiter).

Anforderungen im Zusammenhang mit temporären, signifikanten und nicht programmierbaren Steigerungen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Verlängerung

Anzahl der möglichen Verlängerungen: 5 bis maximal 36 Monate.

Angabe Gründe: Keine Angabe notwendig.

Anzahl der möglichen Verlängerungen: 4 bis maximal 24 Monate.

Angabe Gründe: werden durch die Verlängerung  die 12 Monate (die ohne Grund absolviert werden können) überschritten,  muss einer der oben angeführten Gründe angegeben werden.

Wiedereinstellung

eines bereits einmal mit befristetem Vertrag angestellten Arbeitnehmers (mit gesetzlichen Vertragspausen)

Dauer: die insgesamte Dauer aller befr. Verträge darf 36 Monate nicht überschreiten.

Angabe Gründe: nicht  erforderlich.

Beiträge: 1,4 % für befristete Verträge.

Dauer: die insgesamte Dauer  aller befristeten Verträge darf 24 Monate nicht überschreiten.

Angabe Gründe: bei Wiedereinstellung muss in jedem Fall ein Grund  (siehe oben) angegeben werden, auch wenn die ersten 12 Monate noch nicht überschritten wurden.

Beiträge: Zusätzlich zu den 1,4 % je 0,5 % pro Wiedereinstellung.

Beispiel: befristete Erstanmeldung -> 1,4 %, erste Wiedereinstellung à 1,9 % (1,4 % + 0,5 %), zweite Wiedereinstellung à 2,4 % (1,9 % + 0,5 %).

Frist Anfechtung

120 Tage (= 4 Monate) ab Abmeldedatum

180 Tage (= 6 Monate) ab Abmeldedatum

Entschädigung für ungerechtfertigte Entlassungen

Betriebe > 15 A: 2 Monatsgehälter pro Dienstjahr, Min. 4 und Max. 24.

Betriebe < 15 Mitarbeiter: 1 Monatsgehalt pro Dienstjahr, Min. 2 und Max. 6.

Betriebe > 15 Mitarbeiter: 2 Monatsgehälter pro Dienstjahr, Minimum von 6 und Maximum von 36 Monatsgehältern.

Betriebe < 15 Mitarbeiter: bleibt unverändert, also 1 Monatsgehalt pro Dienstjahr, Minimum von 2 und Maximum von 6 Monatsgehältern.

Voucher

Wurden mit 2018 durch die Regierung Gentiloni abgeschafft.

Sollen voraussichtlich für gewisse Bereiche (Landwirtschaft, Reinigungsarbeiten, usw.) wieder eingeführt werden. Sobald diesbezüglich Neuerungen bekanntgegeben werden, informieren wir umgehend.



Fazit: Durch die Bestimmungen des Jobs Act (Abschaffung der Gründe für befristete Verträge), sind die Streitfälle um über 80 % zurückgegangen.

Durch die jetzige Wiedereinführung der Gründe, steigt das Risiko für Anfechtungen wieder erheblich an. Um dem entgegenzuwirken, sollte ein befristeter Vertrag nur für 12 Monate abgefasst (ohne Grund), und anschließend in unbefristet umgewandelt werden.

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