Monatliche Auszahlung Abfertigung - nur mehr bis 06/2018 • 2018

21.06.2018

Mit Juni endet die Testphase der monatlichen Auszahlung der Abfertigung (Qu.I.R.) über den Lohnstreifen. Somit gelten ab Juli 2018 wieder die bisherigen Regelungen zur Verwaltung und Auszahlung der Abfertigung:

  • Die Abfertigung bleibt entweder im Unternehmen oder kann in einen Pensionsfonds einbezahlt werden.
  • Die im Unternehmen befindliche Abfertigung kann nur unter gewissen Voraussetzungen (Krankheit, Hausbau, usw.) bzw. mit Zustimmung des Arbeitgebers ausbezahlt werden.

Ihre Arbeitnehmer, welche die Auszahlung Qu.I.R. in Anspruch genommen hatten, werden über das Ende der monatlichen Auszahlung direkt über den Lohnstreifen des Monats Juni informiert.

Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol