Neue EU-Richtlinien zur Entsendung • 2018

21.06.2018

Das EU-Parlament hat die überarbeitete Fassung der EU-Entsenderichtlinien (ursprüngliche Version von 1996) nun verabschiedet. Wie in unserem Rundschreiben vom 22. Januar bereits ausführlich beschrieben, enthält die neue Richtlinie folgende Neuerungen:

  • Die maximale Dauer einer Entsendung wird von aktuell 24 Monaten auf 12 Monate gekürzt.
  • Verschärfung der Vorschriften und Kontrollen zur Unterbindung des Sozialdumpings – Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“.

Die einzelnen Staaten haben nun 2 Jahre Zeit (also bis Mitte 2020) die EU-Richtlinien in ein nationales Gesetz einzufügen. Sobald Italien seine Pflicht erfüllt hat, werden wir zeitnah darüber informieren.
Die bereits bestehenden Verpflichtungen, wie z.B. der Antrag um Genehmigung A1, der Entsendevertrag, die individuellen Meldungen im jeweiligen Zielstaat usw. bleiben weiterhin aufrecht.

Sollten Ihre Mitarbeiter also im Ausland tätig sein, bitten wir Sie, uns dies frühzeitig mitzuteilen, damit sämtliche Meldungen, Formulare und Genehmigungen termingerecht angesucht und eingereicht werden können.

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