ENEA-Meldungen • 2018

07.06.2018

Eine der Voraussetzungen für den Steuerabzug von Energiesparmaßnahmen ist eine Meldung an die Energiebehörde ENEA. Die Meldung muss innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten vorgenommen werden. Für alle innerhalb 29.03.2018 abgeschlossenen Arbeiten wurde die Frist für die Abgabe der Meldung auf 30.06.2018 verlängert.

Seit 2018 ist die ENEA-Meldung auch für den Steuerabzug bei Wiedergewinnungsarbeiten notwendig. Hierzu fehlen jedoch noch die Durchführungsbestimmungen.

Für die Provinz Bozen ist die Vorankündigung von Energie- und Wiedergewinnungsmaßnahmen an das Arbeitsinspektorat nur noch elektronisch möglich.

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