Resturlaub 2016 • 2018

22.05.2018

Weiterhin gilt die Bestimmung über das Verbot der Auszahlung des Urlaubes, d.h. dass Urlaub (außer bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses) nicht ausbezahlt werden darf, sondern vom Arbeitnehmer effektiv in Anspruch genommen werden muss.

Mit der Lohnabrechnung des Monats Juni müssen auf die Resturlaubsstunden des Jahres 2016 Sozialbeiträge bezahlt werden, weshalb es sinnvoll ist, diese aufzubrauchen.

Sollten Ihre Mitarbeiter noch Urlaub aus dem Jahr 2016 übrig haben, werden wir Sie über die Anzahl der Stunden informieren.

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