Häufig gestellte Fragen zum Thema: Kosten der Arbeitnehmer • 2018

22.03.2018

Frage: Wie werden die Lohnkosten eines Arbeitnehmers berechnet?
Antwort:
Die Berechnung startet ausgehend vom monatlichen Bruttolohn, welcher dem aktuellen Lohnstreifen des Mitarbeiters entnommen werden kann. Diesem Bruttolohn müssen die indirekten Lohnkosten hinzugerechnet werden.

Anbei eine vereinfachte Berechnung (mit 14 Monatslöhnen, ohne Berücksichtigung von Urlaub, Pensionsfonds, Sanitätsfonds, IRAP usw.):




Faustregel: zur Errechnung der monatlichen Kosten kann der Bruttolohn lt. Lohnstreifen um 60 % erhöht werden (Bruttolohn * 1,6).

Frage: Bekommen Arbeitnehmer mit gleichem Bruttolohn auch denselben Nettolohn?
Antwort:
Nein, da bei der Berechnung des Nettolohns viele persönliche Faktoren des Arbeitnehmers eine Rolle spielen. Dies sind z.B. Familiengeld, Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder, Steuerbonus, Gemeindezusatzsteuer, Pensionsfonds, persönliche Steuersituation, usw.
Es kann daher vorkommen, dass Mitarbeiter mit identischem Bruttolohn einen völlig unterschiedlichen Nettolohn erhalten. Die Kosten für den Betrieb hingegen bleiben unverändert.

Frage: Kann mit den Arbeitnehmern ein Nettolohn vereinbart werden?
Antwort:
Wie sich aus obigen Punkten erkennen lässt, ist vor allem die Nettolohnberechnung sehr komplex und von vielen persönlichen Faktoren des Arbeitnehmers abhängig. Aus diesem Grund ist von Nettolohnvereinbarungen dringendst abzuraten. Eine Bruttolohnvereinbarung bringt zusätzlich noch einige Vorteile mit sich:

  • man behält den Gesamtüberblick der Lohnkosten;
  • die Arbeitnehmer werden gerecht behandelt und entlohnt;
  • weniger Gehaltsdiskussionen, da die Bruttolöhne vergleichbar sind;
  • keine Anpassung der Entlohnung notwendig, wenn einer der oben genannten Faktoren dazukommt bzw. entfällt (z.B. zu Lasten lebende Familienmitglieder);
  • keine Anpassung der Entlohnung notwendig, wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern (z.B. Erhöhung %-Satz der Einkommensteuer (IRPEF), Abschaffung des „Steuerbonus Renzi“, usw.).

Da sich Arbeitnehmer bei Gehaltsverhandlungen meist am Nettolohn orientieren, können wir natürlich gerne im Vorfeld entsprechende Berechnung von Brutto, Netto und Kosten für Sie durchführen.

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